neue Sparmöglichkeiten als Arbeitnehmer
Die bekannte 1% Regelung für die private Nutzung von Dienstfahrzeugen kann jetzt auch bei E-Bikes (Pedelecs) genutzt werden. Vorraussetzung ist die Bereitschaft des Arbeitgebers zur Gehaltsumwandlung.
Hierbei entsteht ein großer Spareffekt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Für den Arbeitnehmer dadurch, dass der Bruttokaufbetrag, der beim normalen individuellen Kauf in einem Einzelhandelsgeschäft anfällt, von mehreren Effekten entlastet wird:
1. der Mehrwertsteuer (19%), die ein Arbeitgeber verrechnen ("absetzen") kann
2. den Anteilen des Arbeitslohnes, die von der Lohnsteuer und Sozialversicherung herrühren
Für den Arbeitgeber ist es der Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung und die Absetzbarkeit der Leasingrate als Geschäftskosten, die steuermindernd auf die Ertragssteuern wirken.
Der tatsächliche Spareffekt hängt von den jeweiligen Steuersätzen und Beitragssätzen der Sozialversicherer ab und kann nur jeweils individuell ermittelt werden.
Tendenziell ist der Spareffekt bei hohen Steuersätzen am größten.
Die Spareffekte für den Arbeitnehmernutzer liegen zumeist zwischen 20% und 30%.
Der Vertrag wird zwischen der Leasinggesellschaft und dem Arbeitgeber geschlossen.
Wir bieten beim Kauf eines E-Bikes die entsprechende Beratung an und sind bei der Durchführung und Vermittlung des Vertrages zwischen Leasinggesellschaft und Arbeitgeber gerne behilflich.